Fragen und Antworten

Rechtliche Fragen

Dürfen Pädagog:innen die Betreuung der Kinder bei kurzfristigem Ausfall der Bewegungscoaches übernehmen?

Die Einführung der Täglichen Bewegungseinheit bedarf eines Beschlusses des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses. Die Sicherstellung der Beaufsichtigung der Kinder bis zum stundenplanmäßigen Ende obliegt jedenfalls der Bildungseinrichtung. Die Versicherung durch die AUVA besteht auch für die Einheiten im Rahmen der Täglichen Bewegungseinheit.

Wie wird der Bewegungscoach dienstrechtlich eingeordnet?

Der Bewegungscoach ist alleinig seiner Dienstgeberin bzw. seinem Dienstgeber weisungsgebunden. Zusätzlich muss ein Einvernehmen mit der Bildungseinrichtung hergestellt werden und der Bewegungscoach muss sich in das Personalgefüge und die organisatorischen Abläufe der jeweiligen Bildungseinrichtung einfügen.

 

Umsetzung der TBE-Einheiten im Kindergarten- und Schulalltag

Der Sportunterricht im Mittelschulbereich wird für Mädchen und Buben getrennt abgehalten. Wie wirkt sich die Geschlechtertrennung auf die TBE-Einheiten aus?

Die TBE-Stunden zählen zu unverbindlichen Übungen und werden als solche behandelt. Unverbindliche Übungen werden mit Mädchen und Buben zusammen durchgeführt. Für die Bewegungseinheiten im Rahmen des Pilotprojekts Tägliche Bewegungseinheit ist beides möglich. Mädchen und Buben aus einer Klasse können eine TBE-Stunde zusammen absolvieren. Eine andere Möglichkeit ist zwei Klassen zusammenzulegen und Mädchen und Buben für die Bewegungseinheiten zu trennen.

Sind auch TBE-Doppelstunden möglich oder muss jede Stunde an einem eigenen Tag stattfinden?

Es ist möglich zwei TBE-Einheiten zu einer Doppelstunde zusammen zu fassen, sofern die Klasse zwei TBE-Einheiten erhält. Die Vorgabe lautet vier Bewegungs- und Sporteinheiten pro Woche, diese müssen nicht an getrennten Tagen stattfinden.

Können TBE-Stunden in der Sekundarstufe I im zwei Wochen-Rhythmus geblockt werden?

Das Blocken der TBE-Einheiten im 2-Wochen-Rhythmus in den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe I ist ab dem Schuljahr 2023/24, nach Antragstellung und Genehmigung des Einzelfalls in der Sitzung der Bundessteuerungsgruppe, möglich. Die Fälle müssen hierfür mit einer schriftlichen Begründung an die TBE -Koordinationsstelle ergehen und werden dann in der Sitzung der Bundessteuerungsgruppe eingebracht.

Wie wird die zusätzliche Betreuung (Doppelbetreuung) bei Inklusionsklassen organisiert/finanziert?

Inklusionsklassen können dann am Projekt der Täglichen Bewegungseinheit teilnehmen, wenn die Schule die allenfalls notwendige zusätzliche Betreuungsperson zur Verfügung stellt. Für den betreuenden Sportdachverband gilt der Grundsatz, dass max. eine Bewegungseinheit finanziert wird, egal wie viele Bewegungscoaches in der Einheit eingesetzt werden. Der Sportdachverband kann im Rahmen des verfügbaren Budgets eine zweite Betreuungsperson zur Verfügung stellen. Die Entscheidung, ob diese Mehrfachbetreuung geleistet wird, obliegt der Sportorganisation. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Betreuung schulseitig zu leisten, da eine sonderpädagogische Grundqualifikation der Bewegungscoaches nicht vorausgesetzt werden kann. Falls die zusätzliche Betreuung weder durch den Verband noch die Schule möglich ist, für die Umsetzung der Einheit jedoch zwingend notwendig ist, kann die Klasse nicht an der Täglichen Bewegungseinheit teilnehmen.

Dürfen TBE-Einheiten auch in der Nachmittagsbetreuung stattfinden?

Grundsätzlich finden TBE-Einheiten in Form von Rand- oder Fensterstunden während des regulären Schultags statt und werden schulrechtlich als Freizeiteinheiten eingeordnet. Durch einen Beschluss des Schulforums ist sicherzustellen, dass alle Kinder der Klasse daran teilnehmen. In Ausnahmefällen können die TBE-Einheiten auch im Rahmen der Nachmittagsbetreuung stattfinden, insofern alle Kinder der teilnehmenden Klasse die Nachmittagsbetreuung besuchen. Die unterste Teilnahmequote liegt bei 90% der Kinder der teilnehmenden Klasse. Es muss sichergestellt sein, dass die wenigen Kinder, die keine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, trotzdem kostenlos an den TBE-Einheiten teilnehmen können.

 

Teilnahme an der TBE

Was passiert, wenn, nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung, die Kooperation seitens der Bildungseinrichtung abgesagt wird?

In diesem Fall sind praktische Lösungen gefragt. Es wäre möglich mit dem Bewegungscoach das Einvernehmen darüber zu suchen, die Stunden im Dienstvertrag entsprechend nach unten zu korrigieren. Auch wäre es möglich, spontan andere Gruppen/Klassen zur Teilnahme zu motivieren und den Coach für diese Einheiten zuzuteilen. Sollten keine praktischen Lösungen gefunden werden können, kann ein Antrag auf Ausfallshilfe an die Bundessteuerungsgruppe gestellt werden.

Können auch Klassen mit bereits bestehenden vier Bewegungs- und Sportstunden am Pilotprojekt teilnehmen?

Klassen, welche wöchentlich schon auf eine Anzahl von vier oder mehr Bewegungs- und Sportstunden kommen, können am Projekt teilnehmen und ausschließlich Säule 1 und 3 umsetzen. Die teilnehmende Klasse wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung erfasst und in der Gibmir5-App angelegt.

Kann von der 50% Regel in Bezug auf die teilnehmenden Gruppen/Klassen einer Bildungseinrichtung abgewichen werden?

Mindestens 50% der Gruppen/Klassen der teilnehmenden Bildungseinrichtungen müssen am 3-Säulen-Modell teilnehmen. In Ausnahmefällen dürfen auch Bildungseinrichtungen mit einer geringeren Quote (mindestens jedoch 40%) zugelassen werden. Der Einzelfall muss der Koordinationsstelle per E-Mail, inklusive einer Begründung der Abweichung vom Ziel, gemeldet werden.

Können sich Schüler:innen von der TBE abmelden?

Der Beschluss des Schulforums dient dazu alle Kinder zur Teilnahme zu „verpflichten“. Trotzdem kann es sein, dass sich einzelne Schüler:innen abmelden.

 

Weitere Fragen

Sind Hospitationen im Rahmen der Bewegungscoach-Einheiten möglich?

Im Rahmen des verfügbaren Budgets ist es möglich, dass ein Bewegungscoach in einer Einheit eines erfahrenen Bewegungscoaches hospitiert. Die Hospitation muss mit der Bildungseinrichtung abgesprochen werden.

Ist im Kindergarten, aufgrund der spezifischen Zielgruppe, ein flexiblerer Umgang bei der Einteilung der Einheiten möglich?

Im Kindergarten können die Betreuungszeiten bedarfsgerecht angepasst werden. Es ist möglich eine Gruppe zu teilen und im Rahmen der Bewegungscoach-Einheit hintereinander zu betreuen. Auch mehrere Gruppen können in einer Einheit hintereinander bespielt werden. Das Ziel, der wöchentlichen Bewegung der Kinder, bleibt bestehen.