Um das 3-Säulen-Modell am Bildungsstandort umsetzen zu können, müssen mindestens 50% der Klassen teilnehmen. Erreichen die Klassen in Säule 2 nicht die 50%-Quote, sollen mindestens 50% der Klassen Maßnahmen in Säule 1 und 3 umsetzen.
Alle teilnehmenden Volksschulen erhalten folgende Angebote in den 3 Säulen:
Bewegungskultur - Bewegungseinheiten - Bewegungsvielfalt
Jede Woche gestalten Bewegungscoaches zusätzliche Bewegungseinheiten für die Volksschulklasse.
Diese Bewegungs- und Sportstunden machen nicht nur Spaß, sondern bieten den Kindern mehr Möglichkeiten, sich zu bewegen.
Tipp: Verleihen Sie dem Sportunterricht dieselbe Wichtigkeit wie den anderen Unterrichtsfächern!
Sportvereine führen abwechslungsreiche Bewegungseinheiten in Volksschulen durch, um Kinder für Sport zu begeistern. Außerdem bieten sie Schwimmeinheiten an, um die Wasserkompetenzen zu fördern.
Durch diese Einheiten erhalten Pädagog:innen neue Ideen für die Gestaltung ihrer eigenen Turnstunden.
Tipp: Entwickeln Sie Bewegungsprogramme für Kinder mit besonderen Bedürfnissen! Führen Sie Schulsporttage, Skitage und Sommersportwochen durch!
Bringen Sie Bewegung und Sport in Ihren Schulalltag. Unsere Angebote helfen Ihnen dabei.
Tipp: Fördern Sie Bewegte Pausen, Bewegtes Lernen, Aktive Mobilität! Bieten Sie Elterninformationen und Weiterbildungen für Ihre Pädagog:innen an!
Um die Motivation für die Etablierung einer Bewegungskultur zu steigern, wurde die Gibmir5-App entwickelt. Diese steht allen teilnehmenden Klassen kostenlos zur Verfügung.
Die Elterninformation soll Eltern über das Engagement Ihrer Bildungseinrichtung im Rahmen der Täglichen Bewegungseinheit informieren. Darüber hinaus werden die Erziehungsberechtigten auf die Wichtigkeit von Bewegung und Sport in der Freizeit hingewiesen.
Bitte leiten Sie diese über Ihre Kanäle an die Eltern weiter!
Um das 3-Säulen-Modell am Bildungsstandort umsetzen zu können, müssen mindestens 50% der Klassen teilnehmen. Erreichen die Klassen in Säule 2 nicht die 50%-Quote, sollen mindestens 50% der Klassen Maßnahmen in Säule 1 und 3 umsetzen.
Bei kurzfristigen Ausfällen von Bewegungscoaches ist die Aufsichtspflicht von der Schule zu übernehmen. Sollte der:die Bewegungscoach ausfallen, ist vom durchführenden Verein/Verband in Absprache mit der Bildungseinrichtung ehestmöglich, spätestens jedoch nach fünf Werktagen, ein entsprechender Ersatz zu organisieren. Die Versicherung durch die AUVA besteht auch für die Bewegungscoach-Stunden im Rahmen der Täglichen Bewegungseinheit.
Ja, während der Ausbildung zur Bewegungscoach-Übungsleiter:in sind Hospitationen bei erfahrenen Coaches in der Volksschule Pflicht. Darüber hinaus müssen diese Hospitationen mit der Bildungseinrichtung abgestimmt sein.
Es ist möglich zwei Bewegungscoach-Stunden zu einer Doppelstunde zusammenzufassen, sofern die Klasse zwei Bewegungscoach-Stunden pro Woche erhält. Die Vorlage lautet vier Bewegungs- und Sporteinheiten pro Woche, diese müssen nicht an gesonderten Tagen stattfinden.
Jeder Schule steht ein bestimmtes Kontingent an Betreuungsstunden von Inklusionslehrer:innen, welche vom Schulerhalter finanziert werden, zur Verfügung. Dieses kann je nach Bedarf flexibel auf die Fächer aufgeteilt werden. Die Zuteilung der Betreuungsstunden muss auch für die Bewegungscoach-Stunden ermöglicht und finanziell vom Schulerhalter getragen werden.
Für den betreuenden Sportdachverband gilt der Grundsatz, dass max. eine Bewegungseinheit finanziert wird, egal wie viele Bewegungscoaches in der Einheit eingesetzt werden. Der Sportdachverband kann im Rahmen des verfügbaren Budgets eine zweite Betreuungsperson zur Verfügung stellen. Die Entscheidung, ob diese Mehrfachbetreuung geleistet wird, obliegt der Sportorganisation. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die zusätzliche Betreuung einer Inklusionsklasse analog zur sonstigen Betreuung im Unterricht Bewegung und Sport schulseitig zu leisten, da eine sonderpädagogische Grundqualifikation der Übungsleiter:innen der Vereine bzw. der Bewegungscoaches der Sportdachverbände nicht vorausgesetzt werden kann.
Grundsätzlich finden Bewegungscoach-Stunden in Form von Rand- oder Fensterstunden während des regulären Schulalltags statt und werden schulrechtlich als Freizeiteinheiten eingeordnet. Durch einen Beschluss des Schulforums ist sicherzustellen, dass alle Kinder der Klasse daran teilnehmen. In Ausnahmefällen können die Bewegungscoach-Stunden auch im Rahmen der Nachmittagsbetreuung stattfinden, insofern alle Kinder der teilnehmenden Klasse die Nachmittagsbetreuung besuchen. Die unterste Teilnehmer:innenquote liegt bei 90% der Kinder der teilnehmenden Klasse. Es muss sichergestellt sein, dass die wenigen Kinder, die keine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, trotzdem kostenlos an den Bewegungscoach-Stunden teilnehmen können.
Klassen, welche wöchentlich schon auf eine Anzahl von vier oder mehr Bewegungs- und Sportstunden kommen, können an der Täglichen Bewegungseinheit teilnehmen und ausschließlich Säule 1 und 3 umsetzen.
Der Beschluss des Schulforums dient dazu, die Teilnahme aller Kinder an den Bewegungscoach-Sunden sicherzustellen. Trotzdem kann es sein, dass einzelne Schüler:innen von ihren Erziehungsberechtigten abgemeldet werden.
Die Bewegungscoach-Stunden finden immer von Beginn bis Ende des Schuljahres statt. Daher ist ein späterer Start nicht möglich. Flexible Bewegungseinheiten, einschließlich Schwimmen, können jedoch jederzeit im Jahr stattfinden.
Bewegungscoaches sind an die Weisungen ihrer Dienstgeberin oder ihres Dienstgebers gebunden. Darüber hinaus müssen sie sich mit der Bildungseinrichtung abstimmen und in das Personalgefüge sowie die organisatorischen Abläufe der jeweiligen Bildungseinrichtung einfügen.
Best Practice Beispiel
Silvia Ehrengruber; Bewegungscoach & Judotrainerin
Silvia engagiert sich nicht nur in ihrem Judo-Verein, sondern auch im Rahmen des Pilotprojekts Tägliche Bewegungseinheit. Als Bewegungscoach betreut sie fünf Schulen Oberösterreichs mit zusätzlichen Bewegungseinheiten und legt vor allem auf den spielerischen und vielseitigen Aspekt großen Wert. Verschiedene Sportarten, viele Spiele, Spaß und auch kleine Bewerbe prägen Silvias Einheiten. Ihr Engagement und ihre Ansätze in den Bewegungseinheiten an den Bildungseinrichtungen haben dazu beigetragen, dass ihr Kinder und Eltern auch im Judo-Training am Nachmittag Vertrauen schenken. Ungefähr 95 Kinder der betreuten Schulen besuchen Silvias Judotrainings. Die Kinder werden durch den spielerischen Ansatz motiviert und möchten ihr Gelerntes im Vereinstraining vertiefen und unter Beweis stellen.
Im Rahmen Ihrer Anstellung für das Projekt Tägliche Bewegungseinheit und durch eine zusätzliche Finanzierung aus der Bildungsdirektion, betreut Silvia zusätzlich drei Schulen mit Judo Einheiten am Nachmittag.
Best Practice Beispiel
Dipl. Päd. Peter Rathammer MA
Peter hat den Verein SPORTUNION Sunlit Actions aufgebaut. Er hat im Verein sieben Trainer:innen (Peter, Daniel, Celina, Katharina, Lena, Philipp und Jakob), die im Projekt 20 Gruppen/Klassen aus vier Bildungseinrichtungen mit 22 zusätzlichen Bewegungseinheiten betreuen. Er wird zusätzlich vom Landesverband durch die Bereitstellung einer angestellten Sportwissenschafterin Viktoria unterstützt, die ebenfalls Einheiten durchführt. Die Organisation und Einteilung der Trainer:innen, die Bereitstellung in Krankheitsfällen und Trimester Schwerpunktthemen liegt bei Peter. Von Anfang an wurde auf die Kommunikation mit der Leitung der Bildungseinrichtung und den Eltern sehr großen Wert gelegt, da es hier ein großes Interesse gab. Der Verein Sunlit Actions hat daher eigene Videos über seine Einheiten und Informationen zum Projekt für die Eltern erstellt und stellt diese auf seiner Homepage bereit: www.sunlit-actions.at/tbe/
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Verein und Bildungseinrichtung können Synergien für die Bewegungseinheiten genutzt werden. So können vielfältige Bewegungslandschaften den ganzen Vormittag aufgebaut bleiben und somit die Bewegungszeit erhöht und die Aufbauzeit verringert werden.